Was ist Einspeisemanagement?
Der Begriff Einspeisemanagement, abgekürzt auch EisMan oder EinsMan genannt, bezeichnet die vom Netzbetreiber vorgenommene Abregelung der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz. Bei dieser zweckbedingten Unterbrechung der Einspeisung durch Fernzugriff handelt es sich um eine Netzsicherheitsmaßnahme, die erfolgt, wenn einzelne Abschnitte eines Verteil- oder Übertragungsnetzes überlastet sind und dieser Engpass die Versorgungssicherheit bedroht. Für Solaranlagen bedeutet das, dass die Wechselrichter per Fernsteuerung ausgeschaltet und nach der Maßnahme wieder eingeschaltet werden.
Für Betreiber von EE-Anlagen, wozu Windkraft- und Photovoltaikanlagen zählen, besteht gemäß § 12 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) für die erzwungene Abregelung vom Energieversorgungsunternehmen eine Entschädigungspflicht. Zu dem EEG hat die Bundesnetzagentur zur Umsetzung des Einspeisemanagements einen Leitfaden veröffentlicht, der als Orientierung zu den Anwendungen und Regelungen dient und aufzeigt, welche Berechnungsmethode aus Sicht der BNA sachgerecht erscheint.
So können wir Sie unterstützen
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich von Photovoltaikanlagen und deren Berechnung von EisMan-Entschädigungen. Ob es sich dabei um eine Aufdachanlage oder eine Freiflächenparkanlage im Megawattbereit mit unterschiedlichen Zählpunkten und Vertragskontonummern handelt, ist für uns dabei unerheblich.
Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Netzbetreiber bezüglich der Abrechnungsverfahren und die Einholung der Regelzeiten von EisMan-Maßnahmen. Wir prüfen die gemeldeten Daten auf Plausibilität, bereiten die Rohdaten zur Weiterverarbeitung auf und berechnen die Ausfallarbeit nach dem Pauschalabrechnungsverfahren oder dem Spitzabrechnungsverfahren. Abschließend erstellen wir Ihre Entschädigungsanforderungen und übernehmen gegebenenfalls die Auseinandersetzungen mit dem Netzbetreiber und Kontenklärungen. Spezialfälle und Sonderfälle finden bei uns besondere Aufmerksamkeit.